Der Dominikanermönch Löw ("Leo") von Giengen [a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim] und seine Brüder Johann und Ulrich ("V/o/tz"), beide Bürger zu Ulm, bekennen, dass ihr Vater Heinrich der Alte [Löw] von Giengen zu seinem und seiner Ehefrau Katharina Seelenheil den Altar der 11.000 Jungfrauen in der Kirche des Dominikanerklosters ("der Prediger") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] gestiftet hat. Dazu hat er Prior und Konvent die folgenden Güter und Einkünfte übergeben: - Einen Hof in Holzschwang ("Holtzswank") [Stadt Neu-Ulm], den Stritt bewirtschaftet. - Jährlich 2 Pfund Ulmer Heller von Haus und Hofstatt des Karg, die vormals den von Donauwörth ("Werde") [Lkr. Donau-Ries] gehört hat. - Jährlich 2 Pfund und 2 Schilling Heller von der Beund des Kumann aus Schwaighofen ("Swaikouen") [Stadt Neu-Ulm]. - Jährlich 13 Schilling Heller Zins von Haus und Garten des Wolf in Schwaighofen. - Jährlich 13 Schilling Heller Zins von Haus und Garten des Riser in Schwaighofen. - Jährlich 12 Schilling Heller Zins von Haus und Hofstatt des Schusters Abelin von Bernstadt ("Berenstat") [Alb-Donau-Kreis] zu Ulm. - Jährlich 1 Pfund Heller von Haus und Hofstatt des Harm in Ulm. Die Dominikaner haben sich dafür verpflichtet, die Jahrtage ihres Vaters und ihrer Mutter jeweils an deren Todestag in ihrem Kloster zu begehen und dabei Wein und Fische im Wert von 1 Pfund Heller für den Konventstisch anzukaufen. Außerdem sollen sie an dem Altar eine tägliche Messe lesen. Werden die Jahrtage versäumt, dann fällt der dafür vorgesehene Zins im betreffenden Jahr an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254]. Die Dominikaner dürfen die gestifteten Güter und Einkünfte weder verkaufen noch verpfänden. Tun sie dies trotzdem, dann sind die darüber abgeschlossenen Verträge ungültig und die verkauften oder versetzten Güter oder Einkünfte fallen an das Spital. Die Gebrüder Löw von Giengen verzichten auf jegliche Ansprüche an den Gütern und Einkünften. Bruder Löw soll den Hof und die gestifteten Einkünfte auf Lebenszeit nutzen. Er verpflichtet sich dafür, die Messe an dem Altar zu lesen. Ist er dazu aufgrund anderer Aufgaben im Kloster oder wegen Krankheit nicht in der Lage, sollen die Dominikaner dafür einen anderen Priester bestellen. Nach seinem Tod fallen Hof und Einkünfte an das Kloster, das davon die erwähnten Stiftungen ausführen soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...