Nachdem sich 1598 Oktober 12 im Gogericht zu Embßbueren - Gograf Johannes Sodingius - Johan Reker von Niekirchen jetzt zu Bentlage, Kläger, gegen Gerdt Schulten zu Aelde, Beklagten, beschwert hatte, der ihm als Sicherheit für die 30 Reichstaler verschriebene Rente von 9 Scheffel Roggen Rheiner Maß eine kraftlose Urkunde des Johan von Lennep, Drosten zu Steinfurdt von 1550 Januar 1 übergeben hatte, und die Rückzahlung der Hauptsumme und des dreijährigen Zinsrückstandes verlangt hatte, wogegen Suthoff namens des Beklagten die Zahlung der Einsen zugesagt, für die Hauptsumme aber um Stillstand bis zum nächsten Jahr gebeten hatte - bezeugt von dem Notar und Bentheimer Gerichtsschreiber Henricus Nibberich - haben sich Kläger und Beklagter zunächst 1601 Juli 2 (vet.) vor dem Richter Johan Sodingh dahin verglichen, dass der dreijährige Zinsrückstand 10 Reichstaler 2 1/2 Ort vom Beklagten 8 Tage nach Jacobi bezahlt werden soll. Jetzt bezahlt Gerdt Schulte, jetziger Zeller des Schulten Erbe zu Aelde, Kirchspiel Embßbueren, den rückständigen Zins von 10 Reichstaler und gelobt für sich und seine Frau Gebbe unter Verunterpfändung seiner Habe die 30 Reichstaler + 2 Reichstaler - 1 Ort auf künftigen Jacobi zu bezahlen. Zeuge: Johan zur Linden von Oldenzael, "wescher" zu Bentlage. Protokolliert von dem Notar Theodorus Recke. dominica