Johann Mensig, Provinzial des Dominikanerordens in Sachsen, schreibt an Bürgermeister und Rat der Stadt Luckau, dass sich, als er jüngst auf Simon und Judas (28. Oktober) bei seinen Brüdern daselbst gewesen, etliche Leute aus der Vorstadt über den Prior beklagt und die Beteiligung des Klosters "an allen weltlichen pflichten, herfarten, thorhuten, wachen und schossen" gefordert haben, dass er aber, weil die Vorstädter eine derartige Verpflichtung nicht genügend beweisen konnten, den Prior nicht dazu habe veranlassen können, und bittet darum, den Vorstädtern zu gebieten, sich still zu verhalten, bis die Angelegenheit von der Obrigkeit erörtert worden sei. Ferner habe er gehört, dass der Rat dem Kloster "eyne zciegelscheune, auch eyne trencke hinder dem schlosse sampt etlichen garthen, hoffen und zcinsen" entwendet und in eigenen Gebrauch genommen habe "under eynen schein etlicher vorsessen schosse etc., derer euch doch das closter noch nit gestendig noch genugsam von euch beweiseth noch vom closter bewilliget". Er bittet daher, den Brüdern das Entwendete zurückzugeben und nicht gewalttätig gegen sie vorzugehen und vorgehen zu lassen, "domit ich nit dorfte weiter ahn meinen g. herren den landtfogt oder auch K. Mat. (welchs ich ungern thete) clagen". "Datum Berlyn altera Martini anno 1535."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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