Ehevertrag zwischen dem verwitweten Mühlenvisitator Johann Gottfried Müller und der Soldatenwitwe Johanna Volz. Der Bräutigam hat aus seiner vorigen zweiten Ehe mit Maria Elisabeth geborene Müller keine Kinder, seine Kinder aus erster Ehe sind bereits volljährig und haben ihren mütterlichen Erbteil erhalten. Auch die erste Ehe der Braut blieb kinderlos. Der Vertrag wird im Beisein des Schlossers Johann Heinrich Assprung und des Webers Jakob Usenbenz als Pfleger der Braut geschlossen.