Bischof Heinrich [II.] von Regensburg gestattet seinem Viztum Albert, der dem Domkapitel eine Pfründe abkaufen möchte, den Kaufbetrag aber nicht aufbringen kann, seine Einkünfte aus der Pfarrei Oberschneiding (Snaeuding) für zwei Jahre zu verkaufen oder zu verpfänden. S: Bischof Heinrich [II.] von Regensburg