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Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde Spez.
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013 - Polizeidirektion Worms (1815-1945) >> XIII. Angelegenheiten der israelitischen Religionsgemeinde
1828-1927
Enthält: u. a.: Anstellung von Religionslehrern und Rabbinern; Verordnung betr. das Beerdigungswesen der israelitischen Religionsgemeinde von 12. Dez. 1831; Gesuch israelit. Einwohner wegen Erteilung von Moralitätszeugnissen, 1835; Handhabung der Synaogogenordnung für die Gemeinde Worms, 1842; Verstöße gegen die Synagogenordnung, 1844 (David Horch); polizeiliche Vernehmungen div. Gemeindeglieder mit Hinweisen auf innergemeindliche Auseinandersetzungen 1847 (einzeln unterschriebene Zeugenaussagen); Protesteingabe israelitischer Bürger an die Regierungskommission zu Mainz wegen einer Verfügung des Polizeikommissärs betr. das Anrufen von Käufern durch Handelsjuden und Krämer als 'beleidigend' und 'intolerant' sowie Verstoß gegen die Gleichheit aller Konfessionen vor dem Gesetz, mit zahlreichen Unterschriften isr. Einwohner (beliegend WZ 31.3.1850 mit Abdruck der VO); Festgottesdienst aus Anlaß des 25-jährigen Dienstjubiläums von Rabbiner Dr. Stein, Aug. 1892; div. Schreiben des Gemeindevorstands an die Polizeiverwaltung; Vorstandsangelegenheiten 1871 (Ansprache an Gemeindemitglieder betr. Mandatsniederlegung des Vorstandes durch Isaac Pfungst, Marcus Blün, Salomon Scheuer, Heinrich Edinger: Offenlegung der Verhandlungen; Entgegnung und Rechtfertigung Moses Mannheimer; Hinweis auf erhebliche innergemeindliche Konflikte); Rabbineranstellung, 1869; Verunreinigung von Synagoge und Friedhof, Störung des Gottesdienstes etc., ab 1905; Der Schild, Zeitschrift des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, 1925 Nr. 24 - 27 (Bericht über Rheinlandtagung Worms Sept. 1925); Vorkehrungen des Gemeindevorstands gegen Friedhofsschändungen, Sept. 1927; Gottesdienst polnischer Juden im Haus Judengasse 18, 1929; Antisemitische Ausschreitungen auf der Straße, Nov. 1927 (Berichte an die Polizei durch CV, Anzeigen Willi Reinmann und Hermann Levita gegen Ausschreitungen und Beleidigungen seitens namentlich genannter Nationalsozialisten); Central-Verein-Zeitung, Blätter für Deutschtum und Judentum. Organ des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Okt. 1927
Darin: Worms, den 8. Juni 1927
[Blatt 1]
Betrf: Beschwerde der Israelischen Gemeinde, gegenwärtig (…) Rothschild, bezüglich Störungen des Gottesdienstes in der Synagoge und Fußballspielen auf dem freien Platz derselbst
Es erscheint der Obengenanten und bringt vor, daß die Abhaltung des Gottesdienstes in der Synagoge der jeden Freitag von 7 ½ - 8 ½ Uhr dort selbst statt findet, infolge des Lärms Fußballspielens durch halbwüchsige Burschen, (?) nicht (?) Auch wurden (?) an der Synagoge und an der Haus des Verwalters Keller Fensterscheiben eingeworfen worden, (?) hauptsächlich von Fußballern verrichtet. Am vergangenen Freitag hat ein gewisser Bayerbach während des Gottesdienstes ein kleines Kind durch die Türe in die Kirche gedrückt. Sichere Angaben kann der Hausverwalter Weber machen. Der Vorstand der Gemeinde sucht dem polizei-
[Blatt 1v]
lichen Schutz und Abstellung der Missstände nach. widrigendefalls Beschwerde an höheren Ort gegangen würden.
Der (nicht lesbar) Abschaffung der Missstände würden dem (?)
Nr. I (?) zur Abstellung der Missstände. Währen der Abhaltung des Gottesdienstes ist für unbedingte Ruhe in der Umgebung der Synagoge Sorge zu tragen. Dem Fußballspielen ist mit allen Mitteln entgegen zu treten. Über den Fall Bayerbach vom letzten Freitag ist besondere Meldung mit erfolgter Aufklärung vorzulegen. Der Bezirksbeamte ist zur ganz besonderen Aufmerksamkeit anzuhalten.
3 Tage
[Stempel]
2. Polizeirevier
8. Juni 1927
[Unterschrift]
Gillen(nicht lesbar)
[Blatt 2]
[Schriftwechsel]
Es kommt für hier kein Junge "Bayerbach" in Frage, sondern Wilhelm Wolf 10. J. a., welcher sich in Pflege bei der Familie Ludwig Bayerbach Judengasse N° 33 wohnhaft, befindet.
Wolf geht zu Lehrer Seitz in die Nibelungenschule. Er gibt an, daß er kein Kind zur Kirchtür hineingedrückt habe und konnte auch nicht sagen, wer dieser gewesen sei. Weiter konnte durch Wachtmeisetr Saalwächter nicht festgestellt werden. Der Unfug an der Synagoge ist abgestellt.
[Stempel]
Worms, den 21. 6. 24
II. Polizeirevier
[Unterschrift]
Peter
[Schriftwechsel]
Mit dem berichte (?), daß in letzter Zeit keine Klagen über Störung des Gottesdienstes laut geworden seien, die überwachenden Beamten hatten keinen Anlaß zu einem Einschreiten.
Worms, d. 10. X. 27
[Stempel]
II. Polizeirevier
[Unterschrift]
T. S. Kückel
[Blatt 5]
Polizeiamt Worms
II. Pol. Revier
B. Reg.
Worms, den 19.8.1929
Meldung
Betr: Den Gottesdienst der polnischen Juden in dem Hause Judengasse 18
Am Samstag den 17. 8. 29, gegen 10 Uhr, meldete die Familie Jakob Bastian, Judengasse N° 19, dem II. Poli. Rev. telephonisch, daß die polnischen Juden in der Judengasse, bei Ausübung ihres Gottesdienstes einen derartigen Lärm und Geschrei verüben würden, sodaß es ihnen fast nicht möglich sei in ihrer Wohnung sich aufzuhalten.
Unterzeichnender begab sich sofort auftragsgemäß dort hin und stellte folgendes fest:
In dem Hause Judengasse N. 18, haben diese
[Blatt 5v]
diese Juden im I. Stock ein Zimmer gemietet worinen sie schon jahrelang ihren Gottesdienst abhalten. Das Haus gehört den Erben Hils. Der Gottesdienst fand noch statt, als ich dort eintrat. Der Lärm und das Geschrei, die war derart groß laut, daß es schon von weitem zuhören war und als grober Unfug bezeichnet werden kann. Die Beschwerde der Familie Bastian war gerechtfertigt.
Die Judengasse ist dort sehr eng und die Wohnung des Bastian liegt gegenüber dem Zimmer in gleicher Höhe. Da die Juden meistens die Fenster offen haben, so macht sich der Missstand noch mer bemerkbar.
Eine Familie Schmitt, di im Hause N° 18 aohnt in gleicher Etage, führt dieselben Klagen. Die Ehefrau Schmitt erklärte, daß in letzter Zeit, die
[Blatt 6]
Sache sich derart verschlimmern würde, und fast unerträglich sei. Bei witeren Nachbarwohnungen, werden dieselben Klagen geführt. Der Gottesdienst dieser Sekte, findet jeden Freitag Abend und Samstags, fast den ganzen Tag, statt. Außerdem an sämtlichen israelischen Feiertagen, die mehrmals tagelang dauern. Auch wird in letzter Zeit von einem jüdishen Religionslehrer fast jeden Tag Unterricht an Kindern erteilt, wobei der Lärm oft mals noch größer ist. Wer der Vorsitzende dieser Sekte ist, konnte noch nicht einwandfrei festgestellt werden. Der Jude Spatz, in der Mähgasse N° 1 soll in Frage kommen. Auch würde mir Hemmer, in der Wallstraße N° 38 als derjenige bezeichnet, der die Haupt-Schuld an dem Radau trägt.
Es handelt sich nur um die Sekte der polnischen Juden, die wie weiter festgestellt wurde, mit den übrigen Israeliten nicht zu tun haben.
[Unterschrift]
Singer
Pol. Hauptmann
[Notiz am Rand, Schriftwechsel]
Der Rabbiner Dr. Holzer wurde von dem Treiben der polnischen Juden imn Kenntnis gesetzt. Er hat jetzt telephonisch mitgeteilt, daß er mit den in Frage kommenden Personen gesprochen und Abhilfe geschaffen habe. Von weiteren Amptshandlungen (?) vorerst Abstand genommen wurde
Worms 30.11.29
[Blatt 10]
Der Vorstand israelitischen Religionsgemeinde Worms
Worms, den 11. April 1909
Betreff: Verunreinigung der Synagoge
[Stempel]
Polizeiverwaltung Worms Eing. 14. April 1909
An
Großherzogl. Polizeiverwaltung Worms
Wir gestatten uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, in welch traurigen Zustand sich das Äußere der Synagoge befindet durch die in der Nachbarschaft wohnende Jugend. Sie bewirft das Gotteshaus mit Schmutz, beschmiert alle Wände mit Kreide. Abgesehen daran, daß dieses die Würde eines Gotteshauses nicht entspricht, schämen wir uns vor den vielen Freunden, die tagtäglich zur Besichtigung der Synagoge sich dort einfinden. Frau Weis & Hr. Hausmaieter Krämer sind gewiss in der Lage die Namen der Misseräter zu nennen. Wir bitte sehr um Gehilfe.
der Vorsitzende
F. W.
Samuel Heygentin
[Notizen am Rand. Schriftwechsel]
dem II. Rev., z k. überreicht
WS 14 / 4 09
Die Polizeiverwaltung
Bischoff
II. Polizeirevier
am 14. 4. 09. J. R. 3247
Mit anschl. Meldung zurück
Worms, den 15. April 10909
II. Polizei-Revier
[Blatt 12]
Worms, am 21. Mai 1858
Betreffend: Rückvergütung der Pfleggelder für israelitische erkrankte Dienstboten
Der Vorstand der istaelitischen Religionsgemeinde zu Worms
an
den Großherzoglichen Herrn Polizei=Comissär dahier
Anlagen: /
Mit Bezugnahmen auf unser persönliches (?)hman mit Ihnen erlauben wir uns hiermit, gestützt auf die bestehende Verordnung, wonach für alle erkrankte dienstboten israelitischer Religion, welche in unseren Krankenstube verpflegt werden 28 Kr ja Tag aus der Civil=Hospizien Case vergütet, werden, Ihnen in der Anlage die Rechnung von März 1957 bis Mai 1858 mit der höflichen Bitte zu übersenden, uns gefälligt über den betreffenden Betrag Anweisung zu ertheilen.
Hochachtungsvoll
[Unterschriften:]
Alexander Mayn
Eduard Herz
(zwei Unterschriften)
Archivale
Verweis: vgl. Gerold Bönnen, "…die von Vorurtheilen gebaute Scheidewand". Eine Eingabe Wormser jüdischer Bürger als Selbstzeugnis im Prozess der Akkulturation 1850, in: Notwendige Begegnungen. Judentum und Christentum von der Antike bis zur Gegenwart. Beiträge aus Wissenschaft, Synagoge und Kirche (Festschrift Ulrich Oelschläger), hg. v. Michael Tilly u. Lothar Triebel, Darmstadt 2016, S. 173-179