Jakob Tigel, Sohn des Tigelhans zu Gültlingen, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel., gelobt eidlich, innerhalb der nächsten 2 Jahre ohne Erlaubnis das Fürstentum nicht zu verlassen, auch keine Wehr zu tragen oder Wirtshäuser und Gesellschaften zu besuchen, es sei denn, er werde von seinem Vater geschäftehalber an Orte außerhalb des Amts geschickt, wo ihm dann in in einem Wirtshaus ein halbes Maß Wein zu trinken vergönnt sein soll; er verspricht außerdem, Vater und Mutter zu gehorchen und sie zu ehren, schwört U.
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Jakob Tigel, Sohn des Tigelhans zu Gültlingen, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel., gelobt eidlich, innerhalb der nächsten 2 Jahre ohne Erlaubnis das Fürstentum nicht zu verlassen, auch keine Wehr zu tragen oder Wirtshäuser und Gesellschaften zu besuchen, es sei denn, er werde von seinem Vater geschäftehalber an Orte außerhalb des Amts geschickt, wo ihm dann in in einem Wirtshaus ein halbes Maß Wein zu trinken vergönnt sein soll; er verspricht außerdem, Vater und Mutter zu gehorchen und sie zu ehren, schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6959
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.3 Wildberg >> 13.3.2 Wildberg, Amt >> 13.3.2.6 Gültlingen
1535 April 2 (Fr n. Ostern)
1 U
Urkunden
Siegler: Peter Rotfelder, B. zu Wildberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Rotfelder; Peter
Tigel: Hans
Tigel; Jakob
Gültlingen : Wildberg CW
Wildberg CW
Strafbare Handlungen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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- 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen (Gliederung)
- 13.3 Wildberg (Gliederung)
- 13.3.2 Wildberg, Amt (Gliederung)
- 13.3.2.6 Gültlingen (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland