Ulrich Frey, Bürger zu Memmingen, bestätigt und beurkundet, dass Wilhelm Pflain, Bürger zu Ulm, 1 fl rh jährlichen Zinses aus dessen nach Anstößern näher bezeichneten Haus mit Hofreite in Ulm "vor den Wengen", der ihm, dem Aussteller, von seiner Ahnfrau Agnes Ritzmann, der Witwe Jörg Stebenhabers, erblich zugefallen ist, mit 20 fl rh abgelöst hat. Der Aussteller quittiert den Erhalt der Ablösesumme und spricht den Pflain und dessen Erben von weiteren diesbezüglichen Ansprüchen und Forderungen frei.