Konrad Thumb, Obervogt zu Göppingen, Johann Christoph von Engelshofen [Unbestimmt], Georg Gadner, Fabian Egen, Johann Georg Hüngerlin, Georg Regel und Johann Jakob Koch als Vertreter des Herzogtums Württemberg sowie Johann Christoph Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis], Daniel Schad der Jüngere, Heinrich Schilbock, Dr. Leo Krafft und Johann Ehinger von Balzheim zu Kleinkötz [Gde. Kötz/Lkr. Günzburg] als Vertreter von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm einigen sich auf einen Vergleich über verschiedene zwischen beiden Herrschaften strittige Gegenstände. Es geht dabei insbesondere um Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen der württembergischen Herrschaft Heidenheim und ihren Untertanen sowie der Reichsstadt Ulm und deren Untertanen und um die Zehntrechte des unter württembergischer Verwaltung stehenden Benediktinerklosters Anhausen [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] in Langenau [Alb-Donau-Kreis]. Der Vergleich tritt nach Ratifikation durch den Herzog von Württemberg und Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm in Kraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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