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König Ludwig IV. (das Kind) bestätigt dem Kloster Reichenau auf Bitten des Erzbischofs und Abts Hatto laut der vorgelegten urkunden seiner Vorfahren, Karls des Grossen, seines Urgrossvaters Kaiser Ludwigs und Kaiser Karls Immunität mit Königschutz und freie Abtswahl mit der Verfügung, dass fortan keine fremde Person sich einmenge

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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