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KK Arnsberg (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
1857-2018
Zum Bestand Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Arnsberg wurde fortlaufend von 1998 bis 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 2234 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1857 bis 2018. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.106. Obwohl der überwiegende Teil des Schriftguts erst nach Bildung des Kirchenkreises 1964 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Es handelt sich um Vorprovenienzen, zum einen aus dem Kirchenkreis Soest, aus dem der Kirchenkreis Arnsberg hervorgegangen ist. Zum anderen finden sich vor allem Bauakten der einzelnen Kirchengemeinden, die vermutlich zur Verwaltungsvereinfachung an den Kirchenkreis abgegeben worden sind. Das Kirchenkreisarchiv bietet einen guten Einblick in die vielseitigen Aufgabenbereiche eines Kirchenkreises. Ebenso wichtig sind die die Ortsakten der einzelnen Kirchengemeinden, die eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven bilden.Besondere Beachtung verdienen die Unterlagen, die das soziale Engagement des Kirchenkreises wie Flüchtlingsfürsorge, Unterstützung der Kirchenasyle widerspiegeln.Infolge der besonderen Diasporasituation des Kirchenkreises widmen sich viele Akten der Förderung des ökumenischen Dialogs auf der Kirchenkreisebene. Von Interesse sind Akten über die Partnerschaften des Kirchenkreises. Gewünscht und vorangetrieben von dem ersten Superintendenten Werner Philipps entstand in den 1960er Jahren eine Partnerschaft mit dem Kirchenkreis Ihembe in Tansania, die, wie Berichte und Fotos zeigen, durch die regelmäßigen Kontakte der Gemeindeglieder beider Kirchenkreise bis heute lebendig bleibt.Überlieferung der letzten zwanzig Jahre zeugt von intensiven Arbeiten an den Strukturen und Konzepten, die evangelische Präsenz trotz demographischen Wandels und Traditionsabbruch ermöglichen. Aufschlussreich sind die Vorarbeiten zur Bildung des neuen Kirchenkreises Soest-Arnsberg dargestellt.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.106 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.106 Nr. ...". Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden Der Kirchenkreis Arnsberg ist 1964 durch die Abspaltung vom Kirchenkreis Soest eigenständig geworden. Zum neugebildeten Kirchenkreis gehörten 12 Kirchengemeinden: Arnsberg, Brilon, Hüsten, Marsberg, Medebach, Meschede, Neheim, Oeventrop, Olsberg, Ramsbeck-Bestwig, Warstein und Wickede (Ruhr).1966 teilte sich die Kirchengemeinde Ramsbeck-Bestwig in Ramsbeck-Neuandreasberg und Bestwig. 1970 erfolgte die Verselbständigung der Kirchengemeinde Sundern durch die Abspaltung aus der Kirchengemeinde Arnsberg. 2012 wurde die Kirchengemeinde Olsberg-Bestwig durch Vereinigung der Kirchengemeinden Bestwig, Olsberg und Ramsbeck-Andreasberg gebildet.Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden Brilon, Marsberg und Olsberg wurde 1965 das Ev. Rentamt Ost errichtet und 1967 in den Gemeindeverband Brilon umgewandelt. Mit der Zentralisierung der Verwaltungsarbeit bei der Kirchenkreisrendantur/Kreiskirchenamt war der Gemeindeverband ohne Funktion und wurde 1986 aufgelöst.Um mehr Effizienz zu erreichen, haben die Kirchenkreise Arnsberg und Soest 1998 einen Gestaltungsraum gebildet. Es wurde das Kreiskirchenamt Soest/Arnsberg als eine gemeinsame zentrale Verwaltungsstelle eingerichtet und die Diakonischen Werke der beiden Kirchenkreises zusammengelegt. Außerdem fand die Zusammenarbeit in der Kindergarten-Fachberatung und in der Erwachsenenbildung sowie im Rahmen des gemeinsamen regionalen Arbeitskreises für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung statt.Zum 1. Januar 2019 vereinigten sich die Kirchenkreise Arnsberg und Soest zum evangelischen Kirchenkreis Soest-Arnsberg. Dieser Schritt war notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Kirchenkreises zu erhalten und seine Zukunft aktiv zu gestalten. Parallel dazu vereinigten sich die Verwaltungen der Kirchenkreise Iserlohn, Lüdenscheid-Plettenberg und Soest-Arnsberg zum gemeinsamen Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg.Superintendenten des Kirchenkreises Arnsberg waren: Werner Philipps 1964-1972, Wolfgang Buscher 1972-1988, Karl-Heinz Budde 1988-2001, Lothar Kuschnik 2001-2009 und Alfred Hammer 2010-2018.Gemeindegliederzahlen des Kirchenkreises: 45.799 (1964), 48.016 (1970), 45.524 (1980), 46.991 (1990), 47.855 (2000), 41.801 (2017).Bielefeld, im Mai 2020Anna WarkentinLiteratur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl): s. Materialsammlung im Kirchenkreisarchiv, aktuelles Findbuch unter "Chronik, historische Ereignisse"Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020Schikora, Karlfriedrich: Wir wollen bei dem Evangelium leben und sterben: Geschichte der Kirchenkreise Soest und Arnsberg, Bielefeld 2012
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Arnsberg wurde fortlaufend von 1998 bis 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 2234 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1857 bis 2018. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.106.
Obwohl der überwiegende Teil des Schriftguts erst nach Bildung des Kirchenkreises 1964 entstanden ist, reichen einige Akten weiter zurück. Es handelt sich um Vorprovenienzen, zum einen aus dem Kirchenkreis Soest, aus dem der Kirchenkreis Arnsberg hervorgegangen ist. Zum anderen finden sich vor allem Bauakten der einzelnen Kirchengemeinden, die vermutlich zur Verwaltungsvereinfachung an den Kirchenkreis abgegeben worden sind.
Das Kirchenkreisarchiv bietet einen guten Einblick in die vielseitigen Aufgabenbereiche eines Kirchenkreises. Ebenso wichtig sind die die Ortsakten der einzelnen Kirchengemeinden, die eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven bilden.
Besondere Beachtung verdienen die Unterlagen, die das soziale Engagement des Kirchenkreises wie Flüchtlingsfürsorge, Unterstützung der Kirchenasyle widerspiegeln.
Infolge der besonderen Diasporasituation des Kirchenkreises widmen sich viele Akten der Förderung des ökumenischen Dialogs auf der Kirchenkreisebene.
Von Interesse sind Akten über die Partnerschaften des Kirchenkreises. Gewünscht und vorangetrieben von dem ersten Superintendenten Werner Philipps entstand in den 1960er Jahren eine Partnerschaft mit dem Kirchenkreis Ihembe in Tansania, die, wie Berichte und Fotos zeigen, durch die regelmäßigen Kontakte der Gemeindeglieder beider Kirchenkreise bis heute lebendig bleibt.
Überlieferung der letzten zwanzig Jahre zeugt von intensiven Arbeiten an den Strukturen und Konzepten, die evangelische Präsenz trotz demographischen Wandels und Traditionsabbruch ermöglichen. Aufschlussreich sind die Vorarbeiten zur Bildung des neuen Kirchenkreises Soest-Arnsberg dargestellt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.106 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.106 Nr. ...".
Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden
Der Kirchenkreis Arnsberg ist 1964 durch die Abspaltung vom Kirchenkreis Soest eigenständig geworden. Zum neugebildeten Kirchenkreis gehörten 12 Kirchengemeinden: Arnsberg, Brilon, Hüsten, Marsberg, Medebach, Meschede, Neheim, Oeventrop, Olsberg, Ramsbeck-Bestwig, Warstein und Wickede (Ruhr).
1966 teilte sich die Kirchengemeinde Ramsbeck-Bestwig in Ramsbeck-Neuandreasberg und Bestwig. 1970 erfolgte die Verselbständigung der Kirchengemeinde Sundern durch die Abspaltung aus der Kirchengemeinde Arnsberg. 2012 wurde die Kirchengemeinde Olsberg-Bestwig durch Vereinigung der Kirchengemeinden Bestwig, Olsberg und Ramsbeck-Andreasberg gebildet.
Zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Kirchengemeinden Brilon, Marsberg und Olsberg wurde 1965 das Ev. Rentamt Ost errichtet und 1967 in den Gemeindeverband Brilon umgewandelt. Mit der Zentralisierung der Verwaltungsarbeit bei der Kirchenkreisrendantur/Kreiskirchenamt war der Gemeindeverband ohne Funktion und wurde 1986 aufgelöst.
Um mehr Effizienz zu erreichen, haben die Kirchenkreise Arnsberg und Soest 1998 einen Gestaltungsraum gebildet. Es wurde das Kreiskirchenamt Soest/Arnsberg als eine gemeinsame zentrale Verwaltungsstelle eingerichtet und die Diakonischen Werke der beiden Kirchenkreises zusammengelegt. Außerdem fand die Zusammenarbeit in der Kindergarten-Fachberatung und in der Erwachsenenbildung sowie im Rahmen des gemeinsamen regionalen Arbeitskreises für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung statt.
Zum 1. Januar 2019 vereinigten sich die Kirchenkreise Arnsberg und Soest zum evangelischen Kirchenkreis Soest-Arnsberg. Dieser Schritt war notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Kirchenkreises zu erhalten und seine Zukunft aktiv zu gestalten. Parallel dazu vereinigten sich die Verwaltungen der Kirchenkreise Iserlohn, Lüdenscheid-Plettenberg und Soest-Arnsberg zum gemeinsamen Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg.
Superintendenten des Kirchenkreises Arnsberg waren: Werner Philipps 1964-1972, Wolfgang Buscher 1972-1988, Karl-Heinz Budde 1988-2001, Lothar Kuschnik 2001-2009 und Alfred Hammer 2010-2018.
Gemeindegliederzahlen des Kirchenkreises:
45.799 (1964), 48.016 (1970), 45.524 (1980), 46.991 (1990), 47.855 (2000), 41.801 (2017).
Bielefeld, im Mai 2020
Anna Warkentin
Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl):
s. Materialsammlung im Kirchenkreisarchiv, aktuelles Findbuch unter Chronik, historische Ereignisse
Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020
Schikora, Karlfriedrich: Wir wollen bei dem Evangelium leben und sterben: Ge-schichte der Kirchenkreise Soest und Arnsberg, Bielefeld 2012
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.