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Ausübung eines staatlichen Vorverkaufsrechts zugunsten des Volkseigentums für Grundstücke im grenznahen Gebiet, wenn kirchliche Institutionen als Erwerber vorgesehen waren
Ausübung eines staatlichen Vorverkaufsrechts zugunsten des Volkseigentums für Grundstücke im grenznahen Gebiet, wenn kirchliche Institutionen als Erwerber vorgesehen waren
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Aktenführende Organisationseinheit: Volkseigentum und Treuhandvermögen