König Rudolf nimmt auf die ihm während seines Aufenthalts in Maulbronn von Abt, Prior und Keller des Klosters Herrenalb vorgebrachten Klagen über verschiedene Herren, welche sich dem Kloster als Vögte aufdrängten, dieses Kloster Herrenalb in seinen und des Reiches Schutz und gestattet demselben, sich aus dem Geschlechte der Ebersteiner als den Grundherrn desselben einen zu wählen, der in des Kaisers und Reiches Namen sein Beschützer sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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