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Gehaborn, Hof: Schiedsrichterurteil und Vergleich zwischen dem Kloster Eberbach und der Gemeinde Arheilgen, wegen eines Waldes, Winterhagen genann...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.2 Gehaborn,Hof
1225 November 25
Eberbach, Abtei
Lateinisch
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. d. vigilia St. Caecilia virg. 1225
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gehaborn, Hof: Schiedsrichterurteil und Vergleich zwischen dem Kloster Eberbach und der Gemeinde Arheilgen, wegen eines Waldes, Winterhagen genannt, und dessen Grenzen, nämlich dass in dem Bezirk, vom Weg, so nach Wintershagen führt, durch den Grund bis auf die Höhe bei Hildeboldshausen und von da über das Bächlein, wo ein Jud umbgebracht worden, und weiter hinunter auf den Weg, welcher nach Frankfurt führt, bis zu dem Hügel, und von da gerade hinüber das Tal zurückgeht, wo vordem das Haus des Baumeisters gestanden, und von da zur unteren Wiese, und von da bis wieder zum ersten Ort, das Klosters Wald und zwei Wiesen enthalten sein sollen
Gedruckt: Rossel, T 243 f
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.