Papst Innozenz [IV.] nimmt das Kl. H. in seinen Schutz mit allen früheren und künftigen Erwerbungen, namentlich den Orten des Kl. selbst und das Zubehör von "zem Albrandes" [=Malbrandeswiler?], "Buhwiler" und "Swershembahc" [=Schwarzenbach?] und gewährt eine größere Anzahl genannter Privilegien; bestätigt auch alle früher von Päpsten, Kg., Fürsten u.a. erhaltenen Freiheiten.