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Papst Innozenz [IV.] nimmt das Kl. H. in seinen Schutz mit allen früheren und künftigen Erwerbungen, namentlich den Orten des Kl. selbst und das Zubehör von "zem Albrandes" [=Malbrandeswiler?], "Buhwiler" und "Swershembahc" [=Schwarzenbach?] und gewährt eine größere Anzahl genannter Privilegien; bestätigt auch alle früher von Päpsten, Kg., Fürsten u.a. erhaltenen Freiheiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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