Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], Erzherzog von
Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar
und Administr...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1581-1590
1588 April 25
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... und geben zu Fulda Montags nach Quasimodogeniti den funff und zwanzigsten Aprilis im funffzehenhundertt acht unnd achzigstenn jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, bekundet, dass er den Kindern des verstorbenen Johann (Hans) Ludermundt - Katharina, Anna, Margarete (Grethe), Kunigunde und Margarete (Margrethe) Ludermundt - ein halbes Gütchen in Horas (Horaw), genannt das Lindeners Gut, mit allem Zubehör nach Fuldaer Lehnrecht erblich verliehen hat. Es folgt eine Beschreibung des Zubehörs. Das halbe Gütchen haben die Vormünder der Lehnsnehmer zuvor von deren Geschwistern für 450 Gulden gekauft. Über ein weiteres von den Geschwistern erworbenes Gütchen besitzen die Vormünder [?] eine gesonderte Lehnsurkunde. Die Lehnsnehmer sollen das Gütchen in einem guten baulichen Zustand halten und nicht aufteilen. Sie haben einen jährlichen Zins in Höhe von vier Gnacken, sieben Maß Hafer, zwei Maß Weizen und einem halben Huhn zu zahlen. Sie sind wie ihre Nachbarn, die vergleichbare Güter innehaben, verpflichtet, Folge, Steuer und Frondienste zu leisten. Wenn die Erträge des Gütchens steigen, werden auch die Abgaben und Dienste proportional angehoben. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Lehnsnehmern und dem Kloster Fulda werden ausschließlich vor dem zuständigen Fuldaer Gericht beigelegt; wenn die Lehnsnehmer vor dem Gericht einer fremden Landesherrschaft klagen, wird die vorliegende Urkunde ungültig und das halbe Gütchen fällt an das Kloster Fulda zurück. Andere Rechte und Gewohnheiten des Klosters Fulda bleiben von dieser Urkunde unberührt. Siegelankündigung [Sekretsiegel]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda]
Datierung nach dem neuen Stil.
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Laut des Rückvermerks des 16. Jahrhunderts sind die in der Urkunde genannten Lehnsteile bei einer Aufteilung (theilung) bis auf vier Beete an eine Frau Katharina Scheffer gefallen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.