Die Schöffen der Stadt Sonsbeck und die Schöffen in Sonsbeckerbruch bezeugen, dass vor Richter Lueff van Hoenseler und Bürgermeister Diderik Ottensoen Jacob Duel und dessen Söhne Zelys und Johan ihr Eigentumsrecht an näher bezeichneten Ländereien an den dritten Sohn Goeswyn abtreten. Vor dem landesherrlichen Schlüter Hynrick Spyker haben Jacob und sein Sohn Johan auch ”Drudensoens Kamp“ zu Behuf Goeswyns aufgetragen, der nun das alleinige Besitzrecht hat. sunte Johansavonde Babtista!. S. 2v) - 3v).