Bestandbrief des Abtes Gottfried zu Wiblingen für Jerg Wegelin den Jüngeren zu Gerlenhofen über einen Hof daselbst, wie ihn sein gleichnamiger Vater innehatte, zwischen Jerg Franckh und der Gasse. Er ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig, leistet eine Gült (Herbsthühner, Vogthenne, Weglösung), darf keine Schuld aufnehmen noch Bürgschaft leisten. Bei Verfehlung wird der Hof heimfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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