Rechtsstreit zwischen den Eingesessenen des Kirchspiels Neunkirchen einerseits und dem Pfarrer Büsgen sowie dem gemeinschaftlichen Konsistorium der Regierungen zu Hachenburg und Dillenburg andererseits beim Reichskammergericht wegen der Salarierung der gemeinschaftlichen Amtsjäger für die Beschützung der Neunkirchener Pfarrhauberge sowie wegen anbefohlener Reparatur und Unterhaltung der Neunkirchener Pfarrgebäude