Kläger: Peter Greve, Bürgermeister der Stadt Hamburg, für sich und die übrigen Konsorten Ratsherr Paul Paulsen (Mathias Sohn), Peter Boué & Söhne, Heinrich Hanker, Franz Doormann, Joachim Kähler (junior), Paul & Johann Berenberg, Jochim Kellinghusen, Johann Kellinghusen, Garlieb Helwig Sillem, Gebrüder Brentano und Johann Lampe als curator bonorum des Henrich Niset, sowie Johann Fiedrich Tönnies als Kurator der Witwe des Wilhelm Stolle, Assekuradeure in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Philip Heinrich (Freiherr von) Stenglin & Sohn in Hamburg, in Vollmacht der jüdischen Kaufleute Abraham & Daniel Nunes Tavarez in Amsterdam (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Kautionsstellung durch die Kläger in einem Streit um die Auszahlung einer Versicherungssumme von 15 000 Mark Banko für die von einem englischen Kaperschiff 1757 bei Cork (Irland) aufgebrachten Waren; Einrede der Kläger wegen vorsätzlichen Versicherungsbetruges durch falsche Deklaration der Waren als neutrale, in Wirklichkeit aber französische Güter und wegen des noch schwebenden Prozesse um die Freigabe der beschlagnahmten Güter in England
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Kläger: Peter Greve, Bürgermeister der Stadt Hamburg, für sich und die übrigen Konsorten Ratsherr Paul Paulsen (Mathias Sohn), Peter Boué & Söhne, Heinrich Hanker, Franz Doormann, Joachim Kähler (junior), Paul & Johann Berenberg, Jochim Kellinghusen, Johann Kellinghusen, Garlieb Helwig Sillem, Gebrüder Brentano und Johann Lampe als curator bonorum des Henrich Niset, sowie Johann Fiedrich Tönnies als Kurator der Witwe des Wilhelm Stolle, Assekuradeure in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Philip Heinrich (Freiherr von) Stenglin & Sohn in Hamburg, in Vollmacht der jüdischen Kaufleute Abraham & Daniel Nunes Tavarez in Amsterdam (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Kautionsstellung durch die Kläger in einem Streit um die Auszahlung einer Versicherungssumme von 15 000 Mark Banko für die von einem englischen Kaperschiff 1757 bei Cork (Irland) aufgebrachten Waren; Einrede der Kläger wegen vorsätzlichen Versicherungsbetruges durch falsche Deklaration der Waren als neutrale, in Wirklichkeit aber französische Güter und wegen des noch schwebenden Prozesse um die Freigabe der beschlagnahmten Güter in England
211-2_B 76 Teil 1
B 5644
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> B
1732,1757-1766
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Caesar Scheurer. Beklagter: Lt. Johann Christoph von Brand.- Instanzen: 1. Admiralität 1759-1760. 2. Obergericht 1760-1761. 3. Reichskammergericht 1761-1766.- Darin: See-Assekuranz-Police von 1757 über 15 000 Mark Banko für die von Bayonne nach St. Domingo bestimmte, mit dem holländischen Schiff "Amsterdam", Schiffer: Gerben Annes, zu transportierenden Waren; holländische See-Assekuranz-Police von 1757, Auszüge aus den Akten der vor englischen und französischen Gerichten ebenfalls anhängigen Prozesse um die versicherten Waren 1757-1761; Erklärung zahlreicher Amsterdamer Kaufleute von 1762 wegen der glaubwürdigen Gutachtenerstattung der Amsterdamer Assekuranz-Makler-Firma Abraham und Daniel Oyens über die Auslegung der ausgestellten See-Assekuranz-Policen von 1757; Urteil des Reichskammergerichts von 1732 in einem Prozess der Erben des Michael Wilckens gegen die Erben des Juden Zacharias Daniel in Hamburg.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11058 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ