Die kursächsischen Kommissare Georg Vitzthum von Eckstedt auf Kannewurf, Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld und Hauptmann zu Sangerhausen und Melchior von Morungen aus Obersdorf [n. Sangerhausen] richten einen Vergleich in der Sache des Grafen Otto von Solms, Herr zu Münzenberg und Sonnewalde einerseits, der Tottlebischen Erben andererseits und der Denhardt zu Magdeburg zum Dritten über die Priorität ihrer an den Grafen David von Mansfeld habenden Forderungen auf und verweisen deshalb auf die Jurisdiktion des Amtes Sittichenbach.- Es werden weitere Personen genannt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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