Hans Schulter und Hans Lyffer, beide von Metzingen, und Ludwig Schweickhart von Dettingen an der Erms, zu Urach gef., weil sie zwischen Metzingen und Neuhausen in der Erms gefischt hatten, jedoch auf ihr und ihrer Freunde Bitten mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Urach, Wendel Sailer von Wiesensteig, insgesamt 60 fl LW und die aufgelaufene Atzung zu bezahlen, schwören U. und versprechen eidlich, nicht mehr zu fischen oder Waidwerk zu treiben. Bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichten sich H. Schulter und H. Lyffer, unverzüglich je 1oo fl zu entrichten, und setzen ihre liegenden und fahrenden Güter unterpfandsweise ein, während sich L. Schweickhart aus Mangel an Mitteln der herzoglichen Strafe überläßt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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