Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt Heinrich von Liebenstein, Dekan zu St. Viktor zu Mainz, dass er den pfalzgräflichen Dienern und Angehörigen vor den geistlichen oder weltlichen Gerichten zu Mainz bei Bedarf rechtlichen Beistand leistet und sie vor Gericht verteidigt. Er nimmt Heinrich dafür in seinen Schirm und versichert, ihn mit seinen Gütern gleich anderen geistlichen Personen zu schirmen und ihm ein gnädiger Herr zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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