Kaiser Maximilian, dem vertragsmäßig mit dem Grafen Wilhelm von Wied der Besitz der Grafschaft Moers zusteht, worauf Herzog Johann von Kleve die Lehnsherrschaft behauptet, verspricht, diesen zu bewegen, daß er mit in den Vertrag eintrete, wdrigenfalls den Grafen Wilhelm schadlos zu halten. Datum Trient am vierzehnden Mai.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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