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Ruprecht von Buches, Vormund der Kinder des verstorbenen Kaspar
von Buchenau, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda,
bei ihm und...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1494 Juni 9
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (zerbrochen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist uff Montag nach Bonifacii archiepiscopi nach Cristi unsers Herrn geburt vierzehenhundert und im vierundneuntzigistem iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ruprecht von Buches, Vormund der Kinder des verstorbenen Kaspar von Buchenau, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bei ihm und den anderen Vormündern das Gut in Kermes (an dem Kesemans) im Amt Bieberstein wieder eingelöst hat. Dieses Gut war den Eltern des Kaspar von Buchenau verpfändet worden. Ruprecht erklärt für sich, die anderen Vormünder und die Erben Kaspars, dass der Abt das Gut mit allen Nutzungsrechten eingelöst hat, so wie es in der darüber ausgestellten Urkunde vereinbart worden war. Ruprecht verzichtet für die genannten Personen auf alle Ansprüche auf dieses Gut gegenüber Abt und Kloster. Die verloren gegangene Urkunde über die Verpfändung wird für ungültig erklärt. Sollten noch Ansprüche gegenüber Abt und Kloster wegen des Guts oder der Verpfändung angemeldet werden, soll dies zu Lasten Ruprechts und der Erben des Kaspar gehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Die Einlösung der Verpfändung beträgt 50 Gulden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ruprecht von Buches
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.