Erzbischof Johann von Mainz einigt sich mit Graf Johann von Nassau über den lange zwischen ihnen strittig gewesenen Tournosen vom Zoll zu Oberlahnstein, den Graf Johann beansprucht und den der Frankfurter Bürger Brune von Brunfels innegehabt hat. Erzbischof Johann setzt den Grafen wieder in den Besitz des Tournosen ein, den er lebenslänglich nutzen soll, jedoch unter Vorbehalt der Rechte des Mainzer Erzstiftes nach Graf Johanns Tod. Dieser soll auf alle Einkünfte von dem genannten Tournosen verzichten, die das Mainzer Erzstift davon bis zum heutigen Tage erhoben hat. Wenn Brune oder jemand von seinetwegen das Erzstift wegen dieses Tournosen anspricht, soll es Graf Johann von Nassau schadlos halten. Ist das nicht möglich, dann darf der Graf das Erzstift nicht hindern, das zu tun, wozu es rechtlich verpflichtet ist.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner