Der Konverse Herold genannt "de Ethusen" übergibt sich zusammen mit seinem gesamten Besitz der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat"). Ausgenommen sind nur 10 Joch Äcker, die an seine Tochter fallen. Nach deren Tod sowie im Falle ihres Eintritts in ein Kloster oder ihrer Heirat fallen die Äcker ebenfalls an die Kommende. Dies gilt auch dann, wenn aus einer etwaigen Ehe leibliche Erben hervorgehen sollten. Zeugen: Die Münnerstädter Bürger Dietrich vom Rindhof ("Rinthobe") und Heinrich von Saal. Datum Munrichstat 1283 tercio idus mai. Aussteller: Herold von Ethusen. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt