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Bolko [II.], Herzog von Schweidnitz, bestätigt der Stadt Sommerfeld ihre Rechte. "Gegeben zu Gobin noch gotis geburt dryczenhundert jar in dem vierunndsechszigisten jare am frytage noch sante Mertins tak"
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Bolko [II.], Herzog von Schweidnitz, bestätigt der Stadt Sommerfeld ihre Rechte. "Gegeben zu Gobin noch gotis geburt dryczenhundert jar in dem vierunndsechszigisten jare am frytage noch sante Mertins tak"