Jasper Schüngel zu Echthausen [bis 1663 Kirchspiel Menden] und seine Ehefrau Katharina, Anna Ketteler, Witwe des Ritters (ernvesten) Georg (Joriens) von Wrede zu Millinghausen (Mylinckhusen) [Kirchspiel Horn, seit 1936 zur Stadt Erwitte gehörig], Franz von Wrede, sein ehelicher Sohn, und dessen Ehefrau Anna verkaufen dem Ritter (ernvesten) Dietrich von Heiden, Landkomtur der Deutschordensballei Westfalen, den dritten Teil am Hatterperhoue in der Stadt Dortmund (Kirchspiel St. Nikolaus), der bislang dem Jasper Schüngel und seinen Kindern allein gehört hatte, ferner alle Ländereien, Äcker, Weiden, Fischteiche, Holzerträge (holtgewaß) und Markengerechtigkeit, die sie um Dortmund herum besitzen, schließlich sämtliche ihrer Kotten in Körne (Korne) und Aplerbeck (Apelerbecke; der ehemalige Reichshof Körne, beides Stadtteile von Dortmund). Sie quittieren dem Dietrich die Kaufsumme, lassen den genannten Besitz auf, bezeugen, daß er aller Lasten und Ansprüche Dritter frei sei - vorbehaltlich der Abgaben an die Stadt [Dortmund], die Pfarrei und die Bauerschaft (burrecht) - und versprechen Währschaft. Für den Verkauf bürgen Johann Fürstenberg zu Höllinghofen (Hoelinckhouen; bei Arnsberg) und Ludolf von Wrede zu Millinghausen. Die vorliegende Urkunde behält ihre Gültigkeit auch dann, wenn sie Schaden an Schrift, Pergament oder Siegel nimmt. Wenn der Komtur dies wünscht, werden die Aussteller den Verkauf auf ihre Kosten nochmals beurkunden. Siegelankündigung des Jasper Schüngel, Franz von Wrede, Johann von Fürstenberg und Ludolf von Wrede. Siegelbitte der Anna Ketteler, Anna von Wrede und Katharina Schüngel an Gerhardt von der Har, Richter, und Erasmus Geholer, Dietrich Papen und Heinrich Nouendisch, Schöffen des kurfürstlichen Gerichts Werl. Ankündigung des Geschäftsiegels des Gerichts Werl durch die Letztgenannten. Gegeben Freitag, den 20. Dezember 1555.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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