Auszug aus dem Pforzheimer Vertragsprotokoll über eine Gültverschreibung des Hans Heinrich Mantz und seiner Frau Anna, beide zu Niefern, über 20 Gulden und 40 Kreuzer Hauptgut, für das sie jährlich einen Gulden und zwei Kreuzer an die geistliche Verwaltung zu Pforzheim zahlen.