"Adtloff" Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, Monclair und Meinsberg (Mentzberg) trifft in Ergänzung des Ehevertrags mit Marie, Tochter des Grafen Hans Georg zu Mansfeld, Bestimmungen für den Fall seines Todes. Witwensitz seiner Gemahlin soll anstatt des Hauses Monclair nun das Haus Hachenburg mit allen seinen Gefällen sein, dazu der halbe Weinzehnte in Rheinbrohl. Zum Unterhalt seiner Tochter Dorothea Chatarina weist er an: die Früchte im Hause Altenkirchen, die Einkünfte des Hauses Steinebach, die Hälfte der Fische aus dem Weiher auf dem "Weidenfelde" und Jagd und Fischerei des Amts Hachenburg. Der Tochter fällt auch aller Schmuck, "Tapezereien" und das halbe Bettwerk zu.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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