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Differenzen zwischen der Stadt Kaiserstuhl und dem konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl, sowie mit der Gemeinde Hohentengen in verschiedenen Angelegenheiten.
Differenzen zwischen der Stadt Kaiserstuhl und dem konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl, sowie mit der Gemeinde Hohentengen in verschiedenen Angelegenheiten.
Enthält u.a.: Gerichtsbarkeit, Zoll, Schatzung in dem jenseits des Rheins gelegenen sogenannten Ehefaden und Anerkennung des Stadtrechts von Kaiserstuhl; Korrespondenz mit dem Obervogt in Kaiserstuhl, Graf von Sulz, Nuntius in Luzern, Stadt Luzern, kath. Tagsatzung zu Luzern u.a.
Darin: Konfirmation des Stadtrechts von Kaiserstuhl durch den Bischof von Konstanz vom 3.9.1687.