Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Caspar Snitdrop zu seinem Diener für die nächsten zehn Jahre. Er soll mit einem oder zwei reisigen Pferden gegen alle, ausgenommen Herzog Heinrich von Braunschweig (Brunswig) dienen und dienstbereit sein. Sollte Philipp in der Zeit sterben gilt dies auch für seinen kurfürstlichen Erben. Wenn er zum Dienst gefordert wird, soll er alleine oder zusammen mit einem anderen (selbannder) gerüstet kommen und während des Aufenthalts am Hof wie andere seinesgleichen Futter, Mahl, Nagel und Eisen erhalten. Erlittene Kriegsschäden werden ersetzt, sollte keine gütliche Einigung zustande kommen, entscheiden nach Gewohnheit des Hofs der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Caspar schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist. Er erhält jährlich zu St. Ägidius [= 1.9.] durch den Kammermeister 40 gute rheinische Gulden als Dienstgeld gegen Quittung. Sein Dienst beginnt und endet jährlich zu St. Ägidius. Außerdem erhält er wie das übrige Hofgesinde ein Hofkleid.