Rat und Gemeinheit der Stadt Allendorf bezeugen, dass sie von Johann (Dietrich) von Plettenberg zu Lenhausen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler gegen eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler aufgenommen haben. Siegelankündigung des Ausstellers. Vermerk über die Zedierung der Schuldverschreibung von 1650. Quittung des Johann Caspar von Nehem (Neheim) bezeugt am 29. November 1652, dass er die obige Schuldverschreibung, die er 1650 von seinem Schwager Johann Dietrich von Plettenberg übertragen bekam, zediert und transportiert habe an die Kanonissin Ursula von Fürstenberg und an Bernhard von Plettenberg im Namen seiner Hausfrau