Notiz des Hofrichters Bernhard von Leiningen über eine von ihm, von Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Räten getroffene Veranlassung zwischen [a.] Simon Wecker, Graf von Zweibrücken-Bitsch und Lichtenberg, und Wilhelm von Falkenstein einer- sowie Hans von Falkenstein andererseits; [b.] Graf Nikolaus von Moers-Saarwerden, Herr zu Lahr und Finstingen, einer- sowie Hans von Falkenstein andererseits: jede Partei soll jeweils zwei Beisitzer benennen, die einen Tag zu Hagenau benennen und sich dann dort einfinden sollen. Dort sollen sie zu einer gütlichen Entscheidung kommen. Falls dies nicht gelingt, sollen sie eine rechtliche Entscheidung versuchen. Wenn sie sich über Punkte nicht einig würden, sollen sie den Straßburger Hofmeister Andreas (Endris) Zobel als Obmann hinzuziehen und dann mit Mehrheit enscheiden. Ihre Entscheidungen sollen binnen zwanzig Wochen getroffen werden. Verstorbene oder verhinderte Beisitzer sollen ersetzt werden, im Falle der Verhinderung des Obmanns sollen sich beide Seiten auf einen anderen einigen. Wilhelm von Falkenstein wird von Hans gegen Urfehde aus dem Gefängnis entlassen. Hans behält die in Gewahrsam genommenen Güter bis zur Entscheidung.