Bischof Konrad Wilhelm zu Würzburg bekundet, dass er Friedrich Dietrich von Zylnhardt als Bevollmächtigten Johann Albrecht von Gemmingens, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, der "übler leibsdisposition halber" nicht erscheinen konnte, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.