Heinrich Franck ("Frannckh") von Haberschlacht, Brackenheimer Amts, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Diebstahls und sogen. Abschneidens von Säckeln (Diebstahl auf dem Markt) sowie anderen Dingen und daselbst von Johann Neipper, Untervogt, vor Gericht gestellt, schwört Urfehde, nachdem er vom Nachrichter 1/4 Stunde an den Pranger gestellt und danach von einem Tor bis zum anderen mit Ruten geschlagen worden ist und ihm außerdem beide Ohren abgeschnitten worden sind, nachdem ihm ferner auftragen wurde, er solle sich aus Württemberg entfernen und keine Nacht sein, wo er die vorherige gewesen, bis er über der Donau sei, sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren und auch dort sich wohl und ordentlich zu verhalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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