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Reversale des Grafen Wilhelm Heinrich von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt und Limburg vom 10./20. November 1630 und 18. Januar 1631 für die gräflich-tecklenburgischen Dienstpflichtigen betreffend das in den künftigen vier Jahren zu zahlende Dienstgeld: es hat vor dem Dienst jeder heeler Erbmann 4 Reichstaler, ein halber Erbmann 3 Reichstaler, ein Kötter 2 Reichstaler, ein halber Kötter und bester Bringsitzer 1 1/2 Reichstaler und ein schlechter Bringsitzer 1 Reichstaler zu entrichten, hingegen sollen sie von allen Diensten, außer zwei langen und zwei kurzen, mit Wagen, Pferden oder dem Leib befreit sein. Zusatzvermerk betreffend die von Peter Bertenhoff zu Münster innehabende Eigenbehörigenstätte, für die ein Eichbaum gefällt und verbraucht werden soll. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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