Marx Spengler, B. zu Marbach, wegen Teilnahme am Bauernaufstand nach der Flucht [Niederlage] bei Sindelfingen ausgetreten, jedoch auf besondere Fürbitte wieder eingelassen mit der Auflage, eine Turmstrafe von 8 Tagen anzunehmen und Wehr und Harnisch abzulegen, schwört U. und verspricht, fürderhin keine Wehr mehr - nur ein abgebrochenes Brotmesser - bei sich zu haben, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich gehorsam zu verhalten und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.