Kurfürst Philipp von der Pfalz weist seine Getreuen, Knechte, Vögte, Schultheißen, Gerichte und Leute, die in den Weilern, Dörfern und Höfen zu Sauerburg wohnen und sitzen oder zum Schloss Sauerburg gehören und ihm durch Zinsen, Gülten, Gefällen, Frondiensten und anderem verbunden sind, an, dass sie seinem Marschall Philipp von Kronberg Erbhuldigung leisten. Diesem hat er das Schloss Sauerburg mit allem summarisch aufgelisteten Zugehör und allen geistlichen Lehen verkauft und übergeben. Fortan sollen sie dem Marschall Philipp und seinen Erben gehorsam sein. Nach der Huldigung sind sie von ihren Eiden und Pflichten gegenüber dem Kurfürsten entbunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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