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5/10 [Nr. 4]: Prof. math. Philipp Apian an den Rektor
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Enthält: Bl. 9-13v: 8.11.1582: das übergebene Kalenderstück genügt ohne die angeblich ebenfalls erschienene Begründung nicht zur Beurteilung; die Verbesserung muss für immer neue Fehler ausschliessen; dies ist eine Aufgabe der ganzen Christenheit und wurde in diesem und dem letzten Jahrhundert vergeblich versucht; nach vielem Streit wurde Ostern auf dem Konzil von Nicäa auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond festgelegt; bis heut ist das Frühlingsäquinoktium um 10 Tage (auf den 11.3) vorgerückt; auf den Konzilien von Konstanz und Basel wollte man den Oktober oder einen andern Monat um 7 Tage kürzen, doch schien es vielen zu gewagt; Sixtus IV. versuchte es 1470 mit Regiomontan, der (angeblich an Gift) vorher starb; Leo X. holte 1516 von den Akademien Vorschläge ein, da kam die Reformation. Im vorliegenden Fragment wird der Oktober um 10 Tage gekürzt; wird aber die Zählung der Schalttage nicht verbessert, so wird dieselbe Verschiebung immer weiter auftreten, eine neue Verkürzung aufzwingen und so das Leben und die astronimische Arbeit stören. Daher schlugen Peter v. Ailly, Johann Stöffler und Paul von Middelburg (Bischof von Fossombrone 1494 - 1524) vor, periodisch einen Schalttag zu streichen und so das Frühlingsäquinoktium auf dem jetzigen Kalenderstand zu halten. Wer den Oktober kürzen will, könne ihn ebenso gut um 14 Tage kürzen und so das Äquinoktium in die Stellung bei Christi Geburt und zur Zeit Cäsars bringen. Doch dies und die beweglichen Feste und die Cyclen, die nicht hielten, was sie versprachen, übergehe er; ihnen folgten unsere Ephemeriden und Kalender, aus denen die Bewegungen und Stellungen der Gestirne abzulesen sind; lat.;
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.