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Herzog Wilhelm von Jülich-Berg bekundet: seinem Großvater Herzog Wilhelm von Jülich-Berg hat 1486 Johann von Harff, Sohn des Ritters Gottschalk von Harff, Herrn zu Alsdorf, 4000 Rheinische Gulden geliehen, wofür er dem Johann Schloß und Herrlichkeit Geilenkirchen auf Wiederlöse erblich verkauft hat. 1539 hat der Aussteller dem Claes von Harff, Sohn Johanns, den Erbkauf gekündigt und ihm eine Rente von 200 Gulden auf die Gülten und Renten des Amts Geilenkirchen für die 4000 Gulden Kapital angewiesen. Diese bislang nicht verbriefte Verschreibung verbrieft nunmehr. Abschrift 18. Jh. Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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