Martin Gebel, Stadtammann in Saulgau ("Sulgen"), beurkundet Zeugenverhör in Streit des Benz Loupach d.J. von (Ober-)Waldhausen mit Abt Erhard [Fridang] von Weingarten aufgrund eines Urteils des Stadtgerichts Rottenburg am Neckar. Wilhelm von Königsegg zum Königseggerberg widersprach dem Verhör zweier seiner Untertanen ("arm mannen"), doch wurde der Einspruch durch Urteil zurückgewiesen. Die Zeugen, Hans Bart genannt Gramm und Heinz May von Egg, sagten aus, daß Loupach sich geweigert habe, die Siegelbitte für einen Spruchbrief von Schiedsleuten auszusprechen, weil er an dessen Übereinstimmung mit dem Schiedsspruch zweifelte. Auf seine Bitte, die Schiedsleute dazu zu hören, hatte der klösterliche Ammann Klaus Sorg dem Loupach bei Strafe von 10 lb d befohlen, die Siegelbitte auszusprechen oder sein Gut zu räumen.
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Martin Gebel, Stadtammann in Saulgau ("Sulgen"), beurkundet Zeugenverhör in Streit des Benz Loupach d.J. von (Ober-)Waldhausen mit Abt Erhard [Fridang] von Weingarten aufgrund eines Urteils des Stadtgerichts Rottenburg am Neckar. Wilhelm von Königsegg zum Königseggerberg widersprach dem Verhör zweier seiner Untertanen ("arm mannen"), doch wurde der Einspruch durch Urteil zurückgewiesen. Die Zeugen, Hans Bart genannt Gramm und Heinz May von Egg, sagten aus, daß Loupach sich geweigert habe, die Siegelbitte für einen Spruchbrief von Schiedsleuten auszusprechen, weil er an dessen Übereinstimmung mit dem Schiedsspruch zweifelte. Auf seine Bitte, die Schiedsleute dazu zu hören, hatte der klösterliche Ammann Klaus Sorg dem Loupach bei Strafe von 10 lb d befohlen, die Siegelbitte auszusprechen oder sein Gut zu räumen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 378
fasc. 002 n. 03
07929
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1454 Februar 26 (uff zynstag vor kathedra Petri)
29,3 x 27,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Saulgau
Aussteller: Martin Gebel, Stadtammann in Saulgau ("Sulgen")
Empfänger: Benz Loupach d.J. von Waldhausen
Siegler: Stadt Saulgau (Sekretsiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., leicht besch.
Aussteller: Martin Gebel, Stadtammann in Saulgau ("Sulgen")
Empfänger: Benz Loupach d.J. von Waldhausen
Siegler: Stadt Saulgau (Sekretsiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., leicht besch.
Bart, Hans, gen. Gramm
Gebel, Martin; Stadtammann
Gramm, Hans s. Bart
Königsegg zum Königseggerberg, Wilhelm von
Lop(p)ach, Benz d.J.
Loupach, Benz d.J. s. Lop(p)ach
May, Heinz
Sorg, Klaus
Bad Saulgau SIG; Stadtammann
Egg : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Königseggerberg = Königsegg, abgeg. Burg bei Guggenhausen RV
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV; Einwohner
Rottenburg am Neckar TÜ; Stadtgericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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