Scholaster, Portar und Kapitel der Kirche zu Xanten bekunden: Da ihre Hausleute und Pächter durch Einquartierungen der Kriegsleute, durch Raub und Plünderei derart gequält sind, dass sie ihre gewöhnlichen Abgaben nicht mehr leisten können, sie selbst aber durch den kurfürstlich-brandenburgischen Kriegsrat und Präsidenten zu unerträglichen Schatzungen und Steuern durch Militärexekution gezwungen werden, mussten sie, um eine große Summe schnell aufbringen zu können, etliche ihrer Güter und Einkünfte auf Wiederlöse zu versetzen. In einer Kapitelsversammlung haben sie also ihrem Mitbruder Johann Kerßwich, Provisor der Almosenkiste bei ihrer Kirche, für die Hauptsumme von 100 Talern zu je 30 Stübern, die + Gregorius Trier, Kanoniker und Thesaurar bei ihrer Kirche, den Armen testamentarisch vermacht hatte und die sie sogleich zur Bezahlung der Schatzungen verwandt haben, eine Rente von 5 Talern aus ihrem Hof und Gut gen. Rugeri, das jetzt Henrich Wientgens in Gebrauch hat, gelegen zu Wardt im Amt Xanten, und aus allen anderen Kellnereigütern und -gefällen verkauft. Die Rente ist dem jeweiligen Provisor am Laurentiustag [10. August] oder binnen 14 Tagen danach von 1625 an durch den Kellner zu bezahlen, wie bei ihrer Kirche und zu Xanten Jahrrenten gewöhnlich bezahlt werden. Sie verzichten auf alle Einreden, Rechtsbehelfe, Privilegien und Freiheiten, die ihnen dagegen zugute kommen könnten. Sie haben auf die Rente zu Behuf des Provisors und seiner Nachfolger verzichtet, die darüber zugunsten der Armen frei verfügen können, und haben rechte Währschaft zu leisten gelobt. Sie können die Rente jeweils am Laurentiustag mit 100 Talern, vorausgesetzt, dass alle jährlichen Pensionen bezahlt sind, nach vierteljähriger Kündigung einlösen. - Sie kündigen das Sekretsiegel ihrer Kirche an. Gegeven 1624 den sesten dagh der maint Augusti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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