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Generalnachrichten bei Bestellung von Ringrennen
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Enthält u. a.: Promemoria wegen Bestellung der Exerzitien und anderen Solennitäten (Bl. 1).- Erinnerungen bei künftiger Bestellung der Ring-, Kopf- und Quintanrennen (Bl. 6).- Verordnung wegen Eingehens und Eindringens in die Richterhäuser (Bl. 8).- Verordnung an die Kammer- und Hoffouriere, sich jedes Mal vor den Rennen bei den Rennern zu erkundigen, wie hoch sie rennen wollen (Bl. 11).- Verordnung, dass von den Juwelieren kein Silberwerk altväterlicher Façon als Gewinn gegeben wird (Bl. 15).- Artikelbrief für das Kopfrennen in Frankfurt am Main, 1658 (Bl. 16).- Bei Kopfrennen zu beachtende Leges (Bl. 21).- Promemoria vom 17. Januar 1693 über den Abzugsgroschen vom Taler und dass der Juwelier das Silberwerk, das der Gewinner nicht behalten will, gegen 1 Taler Profit von der Mark wieder annehmen soll (Bl. 25).- Einteilung der Einlagen unterschiedener Quanti zu Geldgewinnen (Bl. 28).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.