B Rep. 049 Amtsgericht Spandau (Bestand)
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B Rep. 049
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 5 Justizbehörden >> B 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften
Vorwort: B Rep. 049 - Amtsgericht Spandau
Behördengeschichte
Das Königliche Amtsgericht Spandau ging 1879 aus dem Kreisgericht Spandau hervor. Es hat seinen derzeitigen Sitz am Altstädter Ring 7 im Ortsteil Spandau.
Bereits am 25. Mai 1945 begannen die Amtsgerichte in Berlin wieder mit der Rechtsprechung. Vom 01.06.1945 bis zum 30.09.1946 (?) bestanden auf dem Gebiet dieses Gerichtsbezirkes das Amtsgericht (Stadtbezirksgericht) Spandau mit Sitz in der Potsdamer Straße 18 und 34. Von der Neustrukturierung nach dem dem 30.09.1946 war dieser Gerichtsbezirk nicht betroffen und änderte nicht seine Bezeichnung und Grenzen.
Das Amtsgericht Spandau ist aktuell örtlich für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Das sind die Ortsteile Kladow, Gatow, Wilhelmstadt, Spandau, Staaken, Falkenhagener Feld, Hakenfelde, Haselhorst und Siemensstadt. Es ist für allgemein zivilrechtliche Angelegenheit zuständig. Darüber hinaus ist es die zentrale Stelle der Kosteneinziehung für die gesamte Berliner Justiz.
Historisch war es außerdem zuständig für die Sprengel mit den Gemeinden Bötzow mit Neu-Bötzow, Dallgow-Döberitz, Elstal, Falkensee, Hennigsdorf, Nieder-Neuendorf, Rohrbeck, Schönwalde, Seeburg und Wansdorf (seit 1946 Amtsgericht Falkenberg), betreffend den Gemeinden Velten mit Pinnow (später Amtsgericht Oranienburg), Gemeinde Marwitz (später Amtsgericht Krem-men), Gemeinde Pausin (später Amtsgericht Nauen) sowie Gemeinde Groß-Glienicke (später Amtsgericht Potsdam).
Bestandsgeschichte
Die Gerichtsunterlagen wurden seit den 1950er Jahre an das Landesarchiv abgegeben. Die aktuell gültigen Grundbuchunterlagen der Ortsteile Spandau. Staaken, Tiefenwerder, Pichelsdorf, Kladow und Gatow wurden 2013 an das Amtsgericht zurückgeführt.
Enthält:
Generalakten.- Registerbände.
Erschlossen: 27 [AE] 0.60 [lfm]
Laufzeit:
(1926 -) 1945 - 1974
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Verweise bzw. korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 311 - Kreisgericht Spandau
LAB A Rep. 312 - Justizamt Spandau
LAB A Rep. 349 - Amtsgericht Spandau
LAB A Rep. 349-01 - Amtsgericht Spandau - Grundbuchsachen
LAB A Rep. 349-20 - Anerbengericht Spandau
LAB D Rep. 249 - Amtsgericht Spandau
Literatur- und Quellenverweis
Internetseite des Amtsgerichts Spandau unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/das-gericht/
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Spandau (Stand: 05.12.2019)
Verordnung über die Bildung des Amtsgerichtes Falkensee und die anderweitige Zuteilung von Gemeinden zu Amtsgerichten vom 30. September 1946; Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1946, Nr. 45 vom 23. November 1946, S. 418
Behördengeschichte
Das Königliche Amtsgericht Spandau ging 1879 aus dem Kreisgericht Spandau hervor. Es hat seinen derzeitigen Sitz am Altstädter Ring 7 im Ortsteil Spandau.
Bereits am 25. Mai 1945 begannen die Amtsgerichte in Berlin wieder mit der Rechtsprechung. Vom 01.06.1945 bis zum 30.09.1946 (?) bestanden auf dem Gebiet dieses Gerichtsbezirkes das Amtsgericht (Stadtbezirksgericht) Spandau mit Sitz in der Potsdamer Straße 18 und 34. Von der Neustrukturierung nach dem dem 30.09.1946 war dieser Gerichtsbezirk nicht betroffen und änderte nicht seine Bezeichnung und Grenzen.
Das Amtsgericht Spandau ist aktuell örtlich für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Das sind die Ortsteile Kladow, Gatow, Wilhelmstadt, Spandau, Staaken, Falkenhagener Feld, Hakenfelde, Haselhorst und Siemensstadt. Es ist für allgemein zivilrechtliche Angelegenheit zuständig. Darüber hinaus ist es die zentrale Stelle der Kosteneinziehung für die gesamte Berliner Justiz.
Historisch war es außerdem zuständig für die Sprengel mit den Gemeinden Bötzow mit Neu-Bötzow, Dallgow-Döberitz, Elstal, Falkensee, Hennigsdorf, Nieder-Neuendorf, Rohrbeck, Schönwalde, Seeburg und Wansdorf (seit 1946 Amtsgericht Falkenberg), betreffend den Gemeinden Velten mit Pinnow (später Amtsgericht Oranienburg), Gemeinde Marwitz (später Amtsgericht Krem-men), Gemeinde Pausin (später Amtsgericht Nauen) sowie Gemeinde Groß-Glienicke (später Amtsgericht Potsdam).
Bestandsgeschichte
Die Gerichtsunterlagen wurden seit den 1950er Jahre an das Landesarchiv abgegeben. Die aktuell gültigen Grundbuchunterlagen der Ortsteile Spandau. Staaken, Tiefenwerder, Pichelsdorf, Kladow und Gatow wurden 2013 an das Amtsgericht zurückgeführt.
Enthält:
Generalakten.- Registerbände.
Erschlossen: 27 [AE] 0.60 [lfm]
Laufzeit:
(1926 -) 1945 - 1974
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Verweise bzw. korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 311 - Kreisgericht Spandau
LAB A Rep. 312 - Justizamt Spandau
LAB A Rep. 349 - Amtsgericht Spandau
LAB A Rep. 349-01 - Amtsgericht Spandau - Grundbuchsachen
LAB A Rep. 349-20 - Anerbengericht Spandau
LAB D Rep. 249 - Amtsgericht Spandau
Literatur- und Quellenverweis
Internetseite des Amtsgerichts Spandau unter https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau/das-gericht/
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Spandau (Stand: 05.12.2019)
Verordnung über die Bildung des Amtsgerichtes Falkensee und die anderweitige Zuteilung von Gemeinden zu Amtsgerichten vom 30. September 1946; Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1946, Nr. 45 vom 23. November 1946, S. 418
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ