Clara Ephrosina Freiin von Muckhenthal, die in den Orden des hl. Franziskus und in das Klösterlein im Groggenthal zu Ehingen eingetreten ist, verzichtet gegen Überlassung von 1000 fl aus dem (7000 fl betragenden) Heiratsgut ihrer Mutter Anna Margaretha Freiin von Muckhenthal geb. Freiin von Stotzingen auf alle weiteren Ansprüche an dieses Kapital, sobald ihr seitens ihres Vetters Sigmundt Wilhelm Freiherrn von Stotzingen, Herrn zu Dischingen (Oberdischingen, Kr. Ehingen) (Tischingen) und Heudorf (Höwdorff) oder des Freiherrn Veit Ernst von Rechberg zum Hohenrechberg etc., in dessen Fideikommiß 5000 fl des mütterlichen Heiratsguts angelegt sind, eine schriftliche Sicherheit über die 1000 fl gegeben ist, und setzt die Klause zu Ehingen zum Erben ihrer Ansprüche ein. -

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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