Johann Gropper, Doktor der Rechte, Propst der Kirche St. Cassius zu Bonn und Archidiakon, verlehnt den Propsteihof zu Rauschendorf (Ruschendorff, Russchen-) im Kirchspiel Stieldorf (Steildorff, Steel-) mit Land, Wiesen, Heistern, Weiden, Brüchen und allen Zubehören an Johannes von Rauschendorf und Johann Hupertz zu Rauschendorf wie folgt: Im Schutz eichen-Gewann 3 Morgen Land am Holzweg zwischen den Junkern von Plettenberg und dem Amtsknecht Johann von Bockeroth (Buckenroidt), 1 Morgen am Bockenrother Kreuz zwischen Kees Nolden und dem Eidam des Thoniß von Stieldorf, 3 Viertel Land dabei mit einem anstoßenden Ort zwischen den Herren von Bödingen (Bo-) und dem Eidam des Thoniß von Stieldorf, 4 Morgen auf dem Kraen acker zwischen den Junkern von Plettenberg und Junker Boeßlande, 5 Viertel Land bei den Herren von Bödingen auf den Breiten Weg stoßend und neben Johann auf dem Loeuenbergh, 1/2 Morgen auf der andern Seite längs demselben Johann auf den Breiten Weg stoßend längs der Rosse Land, 1/2 Morgen dabei längs den Herren von Bödingen und den Gütern der Welterode (Welterroeder), 2 Morgen am Holzweg zwischen dem Amtsknecht Johann von Bockeroth und Keeß Nolden, 2 Morgen dabei zwischen Junker Mauritius von Nesselrode (Neßel-) und den Roißen, 3 Viertel am Holzweg zwischen demselben Mauritius und Johann auf dem Louenbergh, 1 Viertel am Holzweg zwischen Mauritius und dem Schultheißen Nolde, 1/3 Morgen zwischen den Herren von Bödingen und Mauritius in der Geirßbach, 1 Morgen auf dem Hann an Rauens syffen zwischen Junker Zweiffel (Zwyfell) und dem Amtsknecht Johann von Bockeroth, 1/2 Morgen am Bockenrother Kirchweg zwischen Junker Mauritius und Peter Velkener von Bockenroth, 3 Viertel Land längs der Schutz eich-Hohl (huelle) zwischen Junker Mauritius und den Herren von Bödingen, 1 1/2 Morgen an Dorns scheffen zwischen den Welterode und Symons Herman zu Rauschendorf, 1 1/2 Morgen am Großen Stück zwischen den Junkern von Plettenberg und den Herren von Bödingen, 1 1/2 Morgen am Haffen pesch längs der Wiese Huprichts von Rauschendorf, 11 faren längs den Herren von Bödingen; im Gewann der Kredenkuilen 3 Morgen am Grünen Berg zwischen Junker Roeß, 1 Viertel am Moenen Jutten-Garten zwischen den Junkern von Plettenberg und Mattheis von Reusschendorff, 3 Viertel zwischen dem Nesselroder und dem Welteroder, 1 Morgen auf dem Hotten sieffen zwischen den Junkern von Plettenberg zu beiden Seiten, 5 Viertel dabei zwischen Junker Mauritius und den Junkern von Plettenberg, 3 Viertel dabei zwischen denselben Junkern, 2 1/2 Morgen an Wyerssiffen zwischen denselben 2 Junkern, 1 Viertel an Wyerssiffen uf der Konden zwischen den Jungfern von Merten (Mertin) zu beiden Seiten, 1 1/2 Morgen uff dem Wyder am Scheurener (Schurener) Steg, 1/2 Morgen auf dem Padenawe zwischen den Junkern von Plettenberg und Walrave von Merten, 3 Morgen vor dem Hof des Schultheißen im Dorf zwischen den Junkern von Plettenberg zu allen Seiten, 1 1/2 Morgen an der Kleinen Hohl zwischen den Junkern von Plettenberg und den Herren von Bödingen, 5 Viertel an der Kleinen Hohl zwischen den Junkern von Welterode (Welderroidt) und Roissen, 1 1/2 Morgen am Steglein zwischen den Junkern von Plettenberg und Walrave von Merten, 3 Viertel zwischen den vorgenannten Herren und den Junkern von Plettenberg längs dem Rauschendorfer Siegburger (Syberger) Weg, 3 Viertel dabei zwischen den Junkern von Plettenberg zu allen Seiten, 3 Viertel am Hollen-Weg zwischen den Junkern von Plettenberg und Albrecht von Allner (Al-), 1/2 Morgen an der Foemerß-Hecke längs Herman von Rauschendorf und Beessell, 1/2 Morgen auf dem Padenawe zwischen den Junkern von Nesselrode (-roidt, -roide) und Plettenberg, 1 1/2 Morgen auf dem Loden acker zwischen den Junkern Nesselrode und Welterode; an Wiesen, Baumgärten und Brüchen 1/2 Morgen Wiesen unten im Dorf im Breiden broiche, 1/2 Morgen im Wyerseiffen, 2 Morgen Propst-Baumgarten zu Rauschendorf, etwa 1 1/2 Morgen Wiesen zu Dambroich (im Dhaembroeche) bei Moepchen hove, 1 Morgen Wiesen im Hotten syffen bei den Herren von Bödingen und Keeß Nolden, 1/2 Morgen im Padenawe unter der Foemerß-Hecke zwischen den Junkern von Plettenberg und Peter Schultgen, 3 Viertel im Lehnbroche auf dem Fuilen dresche längs dem Martwegh, der von Scheuren (Schu-) kommt, etwa 2 Morgen Driesch über dem Wylers broiche, jährlich 20 Heister in der Rotter (Roder) Hardt. - Der Hof wird mit diesen Zubehören auf 12 Jahre verpachtet. Die Pächter sollen auf ihre Kosten als Pacht 12 Malter Korn Bonner Maßes jährlich am Remigiustag [1. Oktober] oder binnen 14 Tagen danach nach Bonn in die Propstei liefern. Sie sollen das Land ordentlich bebauen. Sie können die Pacht nach 6 Jahren aufsagen. Jeder der beiden soll jährlich 3 Viertel Land misten. Sie sollen die zum Hof gehörigen Zinse und Pachten alljährlich erheben und verzeichnen lassen, damit sie nicht in Verlust geraten, insonderheit 7 Viertel Weizen: 3 1/2 Viertel Weizen kommen aus der Jungfferen hove, die stößt auf den Luttherbach und ist etwa 2 Morgen groß; 1 1/2 Viertel Weizen aus der Jungfferen hove unter der freien Wiese, auch etwa 2 Morgen groß; diese Güter hatten vormals teilweise Elsa von Scheuren und Menn uffme Keller und bezahlten davon die Hälfte des Weizens, jetzt haben Schutzen Kirstchen, Schultheiß Nolde, Symons Herman und Greitgen uff der Brucken einen Teil dieser Hälfte, den andern Nolde Berenbach aus der freien Wiese; die andere Hälfte Weizen bezahlen halb Keeß Nolde und halb die Bruderschaft zu Stieldorf und Symons Herman. Ferner zahlt Johann im Hain 1 1/2 Viertel Weizen und 2 Hühner aus der Wiese am Dissen-Bach. Johann Beessel zahlt jährlich 2 Schilling aus 1/2 Viertel Erbe an der Sandkaul. Kirstgen Flossen im Daemberg zahlt 1 Huhn. Die beiden Pächter sollen die propsteilichen Zehnten im Kirchspiel Stieldorf von den Pächtern erheben und notfalls pfänden helfen, zudem den Lämmer- und Hühnerzehnten in die Propstei nach Bonn liefern. Sie sollen dem Kirchspiel Stieldorf von der Propstei wegen einen Stier und Eber auf ihre Kosten halten, jährlich zwischen Allerheiligen und Martinstag [1.-11. November] 4 Wagen Stroh nach Königswinter (Koningswinteren) an den Berg beim Kuckstein auf ihre Kosten schaffen lassen, den Hof mit Zäunen, Gärten und allen Zubehören wohl bestellen und baulich erhalten, ohne dem Propst Kosten und Schäden aufzubürden, keine Zinse und Rechte versetzen, Äcker, Gärten, Wiesen und Gebäude nicht veräußern und keine lebenden Bäume abhauen, die Güter nicht zerteilen und verlustig gehen lassen, den Pachtzins aus einer Hand im ganzen abliefern, am 1. Mai in der Propstei in Bonn dienen helfen wie die anderen Propsteidiener, die Zehnten im Kirchspiel Stieldorf besichtigen und gegen Höchstgebot verpachten helfen. Wenn sie diese Pflichten nicht erfüllen, ist die Leihe hinfällig, und der Hof ist samt Besserungen der Propstei zu ihrer freien Verfügung heimgefallen. Wenn die Pächter vorzeitig sterben, kann der Propst bzw. sein Befehlshaber einen anderen Pächter einsetzen, wie es ihm gefällt. Der Befehlshaber soll den Pächtern jährlich im Mai 7 Ellen Tuch zur Kleidung geben. Die beiden Pächter haben geschworen, der Propstei und Bonner Kirche treu und hold zu sein, zu deren Bestem zu wirken und vor Schaden zu warnen und alle vorstehenden Punkte einzuhalten. - Der Propst kündigt sein Propsteisiegel an. ... geben ... 1558 den sechszehenden tagh deß monats Ianuarii.