Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seinen Oheimen, Eberhard dem Älteren und Eberhard dem Jungen, Grafen zu Württemberg, sein Viertel an Löchgau (Lohigkeim) mit summarisch aufgelistetem Zugehör zu Erbe und als Wechsel, den er mit den beiden für Groß- und Kleiningersheim getätigt hat, wo er ihnen 1.595 Gulden gegeben hat. Sollten sich Beschwernisse oder Forderungen auf dieses Viertel finden, verspricht Philipp dies zu erstatten. Dies gilt besonders für Lösungsrechte von Ritter Georg (Jorge) von Fellberg und Eitel (Ytel) Schelm von Bergen sowie hinsichlich der Markgrafschaft Baden, von der das Viertel zusammen mit Besigheim an die Pfalz gekommen ist. Philipp befiehlt den Angehörigen des Viertels, nun den Oheimen zu huldigen und diesen so zu dienen und pflichtig zu sein, wie sie es bisher ihm gegenüber waren, d. h. dass auch die Ausleute nicht weiter beschwert werden sollen.