02.06.01. Regierung Merseburg
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.06. Regierung Merseburg und nachgeordnete Behörden
Registraturbildner: Die Regierung Merseburg begann ihre Tätigkeit wie die Regierungen in Erfurt und Magdeburg am 1. April 1816. Die Regierungen waren die wichtigsten Behörden der inneren Verwaltung in den nach 1815 gebildeten Provinzen des preußischen Staates. Der Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen umschloss den größten Teil der 1815 von Sachsen an Preußen abgetretenen Gebiete einschließlich der ehemaligen Bistümer Merseburg und Naumburg-Zeitz, des Fürstentums Querfurt, des sächsischen Anteils von Mansfeld, der Grafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla, die vorher schwarzburgischen Ämter Kelbra und Heringen, von den vorübergehend zum Königreich Westfalen gehörenden preußischen Gebieten den Saalkreis, den vormals preußischen Anteil von Mansfeld und das halberstädtische Amt Ermsleben. Der Regierungsbezirk Merseburg war bei seiner Gründung in 17 landrätliche Kreise eingeteilt, deren Einteilung mehrfach verändert wurde.
Der Regierungspräsident unterlag der allgemeinen Dienstaufsich der preußischen Innen- und Finanzminister. Die einzelnen Fachgebiete unterstanden den jeweiligen Ressortministern.Der Oberpräsident der Provinz verfügte über Informations- und allgemeine Aufsichtsrechte. Ab 1933 wurden dessen Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber den Regierungspräsidenten erweitert. Organe der Regierung waren die Landräte, die Oberbürgermeister kreisfreier Städte, die Polizeipräsidenten, die Amtsvorsteher und eine Reihe von Fachbehörden.
Die Aufgaben der Regierung wurde vom Regierundspräsidenten mit der Präsidialabteilung und in den Abteilungen für Kirchen und Schulen sowie für Direkte Steuern, Domänen und Forsten bearbeitet. Der Regierungspräsident war die Landespolizeibehörde des Regierungsbezirkes. Dessen Präsidialabteilung war zuständig für politische Polizeiangelegenheiten, aber auch für den Bereich der Sicherheits-, Ordnungs- und Verwaltungspolizei. Der Regierung angegliedert war ab 1875 der Bezirksrat, später Bezirksausschuß. Weitere Zuständigkeiten folgten.
1944 wurde die Provinz Sachsen als staatliche Verwaltungseinheit aufgelöst. Für die nun entstandene Provinz Halle-Merseburg wurde der Regierungspräsident in Merseburg der allgemeine Vertreter des Oberpräsidenten, der sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben der Regierung Merseburg bediente. Am 16. Juli 1945 konnte die Behörde wieder in eine Bezirksverwaltung, geleitet von einem Bezirkspräsidenten, umgewandelt werden (siehe Bestand K 12 Bezirksverwaltung Merseburg).
Bestandsinformationen: Der größte Teil der Akten wurde erst nach der Auflösung der Bezirksverwaltungen von Merseburg und Magdeburg zwischen 1947 und 1949 vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen kam es bei den Regierungsbeständen, auch dem der Regierung Merseburg, zu teilweise umfangreichen Verlusten. Dies betrifft unter anderem das Schriftgut zu Militärangelegenheiten. Die Aufstellung des Bestandes erfolgte in enger Anlehnung an die überlieferte Registraturordnung. 1994 gelangte der Bestand in das Landesarchiv Merseburg, heute Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt.
Der Regierungspräsident unterlag der allgemeinen Dienstaufsich der preußischen Innen- und Finanzminister. Die einzelnen Fachgebiete unterstanden den jeweiligen Ressortministern.Der Oberpräsident der Provinz verfügte über Informations- und allgemeine Aufsichtsrechte. Ab 1933 wurden dessen Aufsichts- und Weisungsrechte gegenüber den Regierungspräsidenten erweitert. Organe der Regierung waren die Landräte, die Oberbürgermeister kreisfreier Städte, die Polizeipräsidenten, die Amtsvorsteher und eine Reihe von Fachbehörden.
Die Aufgaben der Regierung wurde vom Regierundspräsidenten mit der Präsidialabteilung und in den Abteilungen für Kirchen und Schulen sowie für Direkte Steuern, Domänen und Forsten bearbeitet. Der Regierungspräsident war die Landespolizeibehörde des Regierungsbezirkes. Dessen Präsidialabteilung war zuständig für politische Polizeiangelegenheiten, aber auch für den Bereich der Sicherheits-, Ordnungs- und Verwaltungspolizei. Der Regierung angegliedert war ab 1875 der Bezirksrat, später Bezirksausschuß. Weitere Zuständigkeiten folgten.
1944 wurde die Provinz Sachsen als staatliche Verwaltungseinheit aufgelöst. Für die nun entstandene Provinz Halle-Merseburg wurde der Regierungspräsident in Merseburg der allgemeine Vertreter des Oberpräsidenten, der sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben der Regierung Merseburg bediente. Am 16. Juli 1945 konnte die Behörde wieder in eine Bezirksverwaltung, geleitet von einem Bezirkspräsidenten, umgewandelt werden (siehe Bestand K 12 Bezirksverwaltung Merseburg).
Bestandsinformationen: Der größte Teil der Akten wurde erst nach der Auflösung der Bezirksverwaltungen von Merseburg und Magdeburg zwischen 1947 und 1949 vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen kam es bei den Regierungsbeständen, auch dem der Regierung Merseburg, zu teilweise umfangreichen Verlusten. Dies betrifft unter anderem das Schriftgut zu Militärangelegenheiten. Die Aufstellung des Bestandes erfolgte in enger Anlehnung an die überlieferte Registraturordnung. 1994 gelangte der Bestand in das Landesarchiv Merseburg, heute Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ